Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE VERTRAGSGRUNDLAGEN FÜR GRAFIK-DESIGN- UND ILLUSTRATIONSLEISTUNGEN

Allgemeines:
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Grafik-Designleistungen und Illustrations-Leistungen zwischen Diplom-Designerin (FH) Daniela Bocher, nachfolgend „Designer“ genannt, und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten  Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten.
Auch gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn der Designer in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers vorbehaltlos ausführt. Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen der Designer ausdrücklich schriftlich zustimmt.

Urheberrecht und Nutzungsrechte:
Jeder dem Designer erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetz gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen nicht gegeben sein sollten. Damit stehen dem Designer insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§97ff.UrhG zu.
Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne die ausdrückliche Einwilligung des Designers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist prinzipiell unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt den Designer, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine solche Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) übliche Vergütung als vereinbart.

Der Designer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen „einfachen“ Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Der Designer hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht. Alle von ihm erbrachten Leistungen dürfen uneingeschränkt vom Designer zum Zweck der Eigenwerbung benutzt werden, es sei denn, dass etwas anderes vereinbart worden ist.

Vergütung:
Die Vergütung für Entwürfe, Reinzeichnungen und Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrags für Designleistungen SDSt/AGD (neueste Fassung), sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nichts ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Die Vergütung setzt sich zusammen aus:
a. der Entwurfsvergütung b. der Werkzeichnungsvergütung c. der Vergütung für die Übertragung der Nutzungsrechte an der Werkszeichnung. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer zu entrichten sind, sofern der Designer umsatzsteuerpflichtig ist. Die Künstlersozialversicherungsabgabe ist vom Auftraggeber zusätzlich zu entrichten und nicht in der Vergütung enthalten. Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Rechnung des Designers in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.

Sonderleistungen:
Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Grafiken, Fotos, das Manuskriptstudium etc. oder das Ausführen von Fotografie-Leistungen selbst werden nach Zeitaufwand oder nach Absprache entsprechend gesondert berechnet.

Fälligkeit der Vergütung, Abnahme:
Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Werden die bestellten Arbeiten in Teile abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des entsprechenden Teiles fällig. Bei Zahlungsverzug kann der Designer Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung ­nachzuweisen.

Eigentumsvorbehalt etc.:
An Entwürfen und Originalen werden grundsätzlich nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

Digitale Daten:
Der Designer ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, dem Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdateien, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat der Designer dem Auftraggeber Computerdaten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Designers geändert werden.

Lieferung, Lieferzeit:
Die Einhaltung vereinbarter Liefertermine setzt voraus, dass alle technischen Fragen geklärt, vom Auftraggeber zu liefernde Unterlagen, Freigaben, zu erbringende Leistungen sowie sonstige Verpflichtungen des Auftraggebers rechtzeitig vorliegen bzw. erfüllt sind. Geschieht dies nicht und ist auch eine rechtzeitige Lieferung der Leistung mit einer, vom Auftraggeber akzeptierten Zusatzvergütung für erhöhten Kostenaufwand, nicht mehr möglich, so verlängert sich die Frist zur Lieferung um einen angemessenen Zeitraum. Fixgeschäfte werden nicht geschlossen. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
Die Lieferverpflichtungen des Designers sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen zur Versendung gebracht sind. Ist Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfristauf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, Maschinenbruch, Störungen der Telekommunikation, Störungen des Computers, schwere Krankheit, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige vom Designer nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferzeit für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich der Designer beim Eintritt einer dieser Ereignisse im Lieferverzug befindet. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt werden dem Auftraggeber angezeigt.

Gewährleistung:
Der Designer verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassende Muster, Vorlagen, Unterlagen etc. sorgfältig zu behandeln. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim Designer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.

Haftung:
Der Designer haftet – sofern der Vertrag keine anders lautenden Regelungen trifft – gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für ihre Erfüllungs- und Verrichtungshilfen. Für leichtere Fahrlässigkeit haftet er nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
Für die Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt der Designer gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit den Designer kein Auswahlverschulden trifft. Der Designer tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf. Der Auftraggeber stellt den Designer von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen sie stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.
Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Ausarbeitungen, Entwicklungen, Reinausführungen, Zeichnungen etc. entfällt jede Haftung des Designers. Für die wettbewerbs- und kennzeichnungsrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet der Designer nicht.

Gestaltungsfreiheit und Vorlagen:
Im Rahmen des erteilten Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen bezüglich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Designer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Designer von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

Schlussbestimmungen:
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz des Designers. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. Es git das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz des Designers, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist. Der Designer ist auch berechtigt am Sitz des Auftraggebers zu klagen.